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Software für die EU-Verpackungsverordnung

Software für die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die am 12. August 2026 die Richtlinie 94/62/EG abgelöst hat. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzung und ohne siebenundzwanzig Lesarten derselben Regel.

Nicht einheitlich geworden ist die Einreichung. Das Herstellerregister nach Artikel 44, der Mehrwegbericht nach Artikel 31 und das Abfallregister nach Artikel 23 sind nationale Systeme mit nationalen Formaten, und eine EU-Einreichungsschnittstelle gibt es nicht. Die Plattform behandelt deshalb jedes Land als eigenen Adapter und hält „kein dokumentierter Weg“ als Tatsache fest, statt die Lücke mit einer Vermutung zu füllen.

FAQs