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PPWR-verbotene Verpackungsformate

Anhang V verbietet ab dem 1. Januar 2030 sechs Kombinationen aus Format und Verwendung von Einwegkunststoffverpackungen — ein festes Datum, das von keinem ausstehenden Rechtsakt abhängt und deshalb zu den wenigen Beschränkungen zählt, um die sich heute eine Produkt-Roadmap bauen lässt.

Die Liste umfasst Umverpackungen für Mehrfachpackungen, Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse unterhalb einer Gewichtsschwelle, Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort, Einzelportionen für Würzmittel und Saucen in der Gastronomie, Miniaturartikel für Körperpflege in Beherbergungsbetrieben und sehr leichte Kunststofftragetaschen. Leitlinien der Kommission mit Formatbeispielen und der Ausschlussliste für Obst und Gemüse sind zum 12. Februar 2027 fällig — der Anwendungsbereich wird also schärfer, das Datum bewegt sich nicht.

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