PPWR-Zeitplan
Der PPWR-Zeitplan hat drei Teile, und sie zu vermischen ist der häufigste Fehler in der Verpackungs-Compliance-Planung: was jetzt gilt, was ein festes künftiges Datum hat, und was als Formel formuliert ist, deren Anknüpfungsrechtsakt nicht erlassen wurde.
Elf zentrale Pflichten fallen in die dritte Gruppe — das gesamte Rezyklatregime, die recyclinggerechte Gestaltung, das Leerraumverhältnis und die gesamte Kennzeichnung. Sie lauten „ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt“, und zum Stichtag der Quellenprüfung am 1. September 2026 war keiner der Anknüpfungsrechtsakte erlassen. Eine Planung, die für diese Punkte auf 2030 baut, baut auf einem Datum, das sich rechtlich nicht verfestigt hat — und sie irrt in der Richtung, die die verfügbare Zeit unterschätzt.
