Zuständige Behörde
Die nationale Behörde, die Marktteilnehmer prüft, vorläufige Maßnahmen anordnen und Sanktionen nach Artikel 25 verhängen kann — mit Mindestprüfquoten von 1 % / 3 % / 9 % nach Länderrisikostufe.
Was es bedeutet
Jeder Mitgliedstaat benennt zuständige Behörden. Sie greifen auf Erklärungen zu, führen Kontrollen durch und vollstrecken, wenn Marktteilnehmer oder Händler ihren Pflichten nicht nachkommen.
In der Verordnung
Artikel 16 setzt die jährliche Mindestabdeckung von Marktteilnehmern nach Risikostufe des Erzeugungslandes fest: 1 % (gering), 3 % (Standard) und 9 % der Marktteilnehmer plus 9 % des Volumens (hoch). Diese Untergrenzen sind nicht der einzige Weg — Behörden handeln auch bei begründeten Anliegen und anderen relevanten Informationen.
Vor oder neben Sanktionen können Behörden Abhilfemaßnahmen, Rückruf oder Rücknahme sowie die Aussetzung des Inverkehrbringens verlangen. Artikel 25 rahmt dann Bußgelder und das weitere Sanktionsinstrumentarium.
Wie ERWAY damit umgeht
Nachweispakete sind so gebaut, dass sie auf Anfrage übergeben werden können — Referenznummern, Grundstücksgeometrie, Bewertungsnotizen — statt unter Fristendruck rekonstruiert zu werden.
Verwandte Begriffe
- Risiko & BenchmarkingHohes Risiko (Land)
Hohes Risiko
Länder-Benchmarking-Stufe nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093: heute vier Länder, volle Sorgfalt und die höchsten Mindestprüfquoten der Behörden (9 % der Marktteilnehmer und 9 % des Volumens).
- Risiko & BenchmarkingHohes Risiko (Land)
Begründetes Anliegen
Ein gebührend begründeter Anspruch auf Grundlage objektiver, nachprüfbarer Informationen — er öffnet volle Sorgfaltspflicht für betroffene Waren wieder und kann die Vereinfachung nach Artikel 13 beenden.
- Einreichung & DurchsetzungHohes Risiko (Land)
Nichtkonformität
Verstoß gegen EUDR-Pflichten, mit mitgliedstaatlichen Sanktionen, die Bußgelder mit einem Höchstmaß von mindestens 4 % des jährlichen unionsweiten Umsatzes umfassen müssen — plus Einziehung, Ausschluss von der Auftragsvergabe und mögliche Marktverbote.
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Filing & enforcementSanktionen nach Artikel 25: was Nichtkonformität tatsächlich kostet
Das EUDR-Sanktionsregime: Geldbußen von mindestens 4 % des EU-Umsatzes, Einziehung von Erzeugnissen und Erlösen, Ausschluss von der Auftragsvergabe, Marktverbote und die Schicht der strafrechtlichen Haftung.
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Risk & benchmarkingEUDR-Länderrisikoklassifizierung: welche Pflichten sich ändern, Stufe für Stufe
Ein vollständiger stufenweiser Vergleich der EUDR-Pflichten: Informationserhebung, Sorgfaltssysteme, Risikobewertung, Minderung, Vermischungsregeln, begründete Anliegen und Kontrollquoten der Behörden.
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