Länder-Benchmarking
Kommissionsklassifizierung der Erzeugungsländer in geringes, Standard- oder hohes Risiko nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 — sie setzt Sorgfaltstiefe und Prüfquoten fest, nicht ob Sie Grundstücke erheben oder einreichen.
Was es bedeutet
Das Länder-Benchmarking weist jedem Land eine Risikostufe für EUDR-Rohstoffe zu. Die erste Liste wurde am 22. Mai 2025 angenommen (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093): rund 140 Länder geringes Risiko, vier hohes Risiko, der Rest Standard als Residualkategorie.
Die Stufe steuert nur zwei Dinge: wie tief die Sorgfaltspflicht gehen muss (insbesondere ob Artikel 10 und 11 vereinfacht werden können) und wie oft zuständige Behörden Marktteilnehmer prüfen müssen, die aus diesem Ursprung beziehen. Geolokalisierung, die Erklärung und fünfjährige Aufzeichnungen bleiben auf jeder Stufe.
In der Verordnung
Artikel 29 der Verordnung (EU) 2023/1115 ist die Rechtsgrundlage; 2025/1093 ist der Durchführungsrechtsakt, der die Klassifizierungen veröffentlicht hat. Der Anhang zählt nur gering und hoch auf — Standard ist alles, was nicht genannt ist.
Ein Einspruch des Europäischen Parlaments vom Juli 2025 gegen die Methodik war nicht bindend; die Liste gilt. Die Kommission hat zugesagt, Benchmarks auf aktualisierten Daten zu überprüfen (2026), daher sind Stufen etwas zum Beobachten, nicht einmal zu prüfen.
Wie ERWAY damit umgeht
Der Länder-Risiko-Explorer und die Benchmarking- / Pflichtmatrix-Artikel auf dieser Website reproduzieren die Anhang-Logik: vollständige Listen für gering und hoch, residuales Standard, und die Prüf-Untergrenzen 1 % / 3 % / 9 %.
Verwandte Begriffe
- Risiko & BenchmarkingNiedriges Risiko (Land)
Geringes Risiko
Länder-Benchmarking-Stufe für rund 140 Länder: Geolokalisierung nach Artikel 9 und die DDS gelten weiterhin; Artikel 10 und 11 dürfen nur unter den Bedingungen von Artikel 13 entfallen; Behörden prüfen mindestens 1 % der Marktteilnehmer.
- Risiko & BenchmarkingStandardrisiko (Land)
Standardrisiko
Die residuale Länderstufe: jedes Land, das im Benchmarking-Anhang weder als gering noch als hoch genannt ist. Volle Artikel 10 und 11 gelten; Behörden prüfen mindestens 3 % der Marktteilnehmer.
- Risiko & BenchmarkingHohes Risiko (Land)
Hohes Risiko
Länder-Benchmarking-Stufe nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093: heute vier Länder, volle Sorgfalt und die höchsten Mindestprüfquoten der Behörden (9 % der Marktteilnehmer und 9 % des Volumens).
- Risiko & Benchmarking
Vereinfachte Sorgfaltspflicht
Pfad nach Artikel 13, der Risikobewertung und -minderung abschaltet, wenn jedes Grundstück geringes Risiko hat und Vermischungs-/Umgehungsrisiken vernachlässigbar sind — er schaltet nie Geolokalisierung, die DDS oder Artikel 12 ab.
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