Zertifizierung
Auch bekannt als: EUDR-Zertifizierung
Es gibt keine EUDR-Zertifizierung — kein System kann die Konformität mit der Verordnung zertifizieren. Drittzertifikate können die Risikobewertung informieren; sie entbinden nicht von den Artikeln 9–12 und ersetzen keine DDS.
Was es bedeutet
Freiwillige Nachhaltigkeitszertifikate sind oft nützliche Nachweise. Sie sind kein Konformitätspass für die EUDR.
In der Verordnung
Die Verordnung schafft kein EUDR-Zertifizierungssystem und erlaubt keinem privaten Zertifikat, Sorgfaltspflicht, Geolokalisierung oder die Erklärung zu ersetzen. Zertifikate können ein Input unter anderen in der Risikobewertung nach Artikel 10 sein; sie heben die Pflichten des Marktteilnehmers nicht auf.
Wie ERWAY damit umgeht
Der eigene Praxisleitfaden auf dieser Website fasst die Regel in einem Satz: Es gibt keine EUDR-Zertifizierung, und keines der großen Systeme beansprucht, die Konformität mit der Verordnung zu zertifizieren.
Verwandte Begriffe
- Risiko & Benchmarking
Risikobewertung
Bewertung nach Artikel 10, ob relevante Erzeugnisse mehr als ein vernachlässigbares Risiko der Nichtkonformität aufweisen — erforderlich bei Standard- und hohem Risiko; oft nur unter Artikel 13 entbehrlich.
- Einreichung & Durchsetzung
Sorgfaltserklärung
Die Einreichung, mit der der erstmals in Verkehr bringende Marktteilnehmer förmlich erklärt, dass die Sorgfalt ausgeübt wurde und das Risiko vernachlässigbar ist — erforderlich auf jeder Länderrisikostufe.
- Risiko & BenchmarkingVernachlässigbares Risiko
Vernachlässigbares Risiko
Bewertungsergebnis für ein bestimmtes Erzeugnis und eine Lieferkette: Das Risiko der Nichtkonformität ist nicht mehr als vernachlässigbar. Zu unterscheiden von der Länderkennzeichnung „geringes Risiko“.
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