Nachgelagerter Marktteilnehmer
Bringt ein bereits von vorgelagerter Sorgfalt erfasstes Erzeugnis in Verkehr — bewahrt die Referenznummer, registriert sich, wenn kein KMU, und muss handeln, wenn ein begründetes Anliegen bekannt wird.
Was es bedeutet
Ein nachgelagerter Marktteilnehmer bringt ein Erzeugnis in Verkehr, das bereits Waren enthält oder daraus hergestellt wurde, für die die Sorgfalt schon ausgeübt wurde. Nach der Änderung 2025 reicht diese Rolle für dieselben Waren keine Erklärung erneut ein.
In der Verordnung
Die Pflicht besteht darin, die vorgelagerte Referenznummer zu erheben und aufzubewahren und sie vorlegen zu können. Nachgelagerte Marktteilnehmer, die keine KMU sind, müssen sich im Informationssystem registrieren. Die gutgläubige Berufung auf einen vorgelagerten Marktteilnehmer endet, wenn Sie von einem begründeten Anliegen Kenntnis erlangen — Sie müssen handeln, statt die Waren dennoch weiterzugeben.
Wie ERWAY damit umgeht
ERWAYs nachgelagerte Workflows betonen Erklärungseingang, Referenzvalidierung und teilbare Prozesspakete — nicht eine zweite volle Geolokalisierungskampagne für bereits vorgelagert eingereichte Grundstücke.
Verwandte Begriffe
- Rollen & Pflichten
Marktteilnehmer
Die Person, die ein relevantes Erzeugnis erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder ausführt — und die Sorgfaltserklärung für dieses Inverkehrbringen einreicht.
- Rollen & Pflichten
Händler
Stellt ein relevantes Erzeugnis bereit, ohne es erstmals in Verkehr zu bringen — bewahrt die Referenznummer; Nicht-KMU-Händler müssen sich im Informationssystem registrieren.
- Risiko & BenchmarkingHohes Risiko (Land)
Begründetes Anliegen
Ein gebührend begründeter Anspruch auf Grundlage objektiver, nachprüfbarer Informationen — er öffnet volle Sorgfaltspflicht für betroffene Waren wieder und kann die Vereinfachung nach Artikel 13 beenden.
- Einreichung & Durchsetzung
Sorgfaltserklärung
Die Einreichung, mit der der erstmals in Verkehr bringende Marktteilnehmer förmlich erklärt, dass die Sorgfalt ausgeübt wurde und das Risiko vernachlässigbar ist — erforderlich auf jeder Länderrisikostufe.
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