Entwaldung
Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Nutzung nach dem Stichtag — eine von drei Bedingungen, die ein Erzeugnis erfüllen muss (neben Legalität und einer Sorgfaltserklärung).
Was es bedeutet
Für die EUDR ist Entwaldung die Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Nutzung, bewertet am Grundstück und am Stichtag 31. Dezember 2020.
In der Verordnung
Artikel 2 definiert Entwaldung. Relevante Erzeugnisse müssen entwaldungsfrei, legal erzeugt und von einer Sorgfaltserklärung erfasst sein — alle drei. Ein Grundstück kann vollständig entwaldungsfrei sein und dennoch scheitern, weil die Legalitätsbedingung nicht erfüllt ist.
Wie ERWAY damit umgeht
Entwaldungsrisiko auf einem Grundstück wird als datierter Nachweis gegen die Geometrie sichtbar. Es ist ein Input in den dreigliedrigen Erzeugnistest, den die Praxisleitfäden beschreiben — kein alleiniges Grünlicht.
Verwandte Begriffe
- Verordnung & Anwendungsbereich
Legalität
Eine von drei verpflichtenden Erzeugnisbedingungen: Der relevante Rohstoff muss im Einklang mit der einschlägigen Rechtsvorschrift des Erzeugungslandes erzeugt worden sein — entwaldungsfrei allein reicht nicht.
- Verordnung & Anwendungsbereich
Stichtag
31. Dezember 2020 — das Datum, nach dem Entwaldung (und nur bei Holz Waldschädigung) relevante Erzeugnisse als nicht entwaldungsfrei disqualifiziert.
- Einreichung & Durchsetzung
Sorgfaltserklärung
Die Einreichung, mit der der erstmals in Verkehr bringende Marktteilnehmer förmlich erklärt, dass die Sorgfalt ausgeübt wurde und das Risiko vernachlässigbar ist — erforderlich auf jeder Länderrisikostufe.
- Verordnung & Anwendungsbereich
Waldschädigung
Ein nur für Holz geltender EUDR-Test: strukturelle Umwandlung von Primärwald oder natürlich regenerierendem Wald in Plantagenwald, angepflanzten Wald oder sonstige bestockte Fläche — nicht allgemeine Kronendach-Ausdünnung.
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