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Risiko & Benchmarking

Vereinfachte Sorgfaltspflicht

Pfad nach Artikel 13, der Risikobewertung und -minderung abschaltet, wenn jedes Grundstück geringes Risiko hat und Vermischungs-/Umgehungsrisiken vernachlässigbar sind — er schaltet nie Geolokalisierung, die DDS oder Artikel 12 ab.

Was es bedeutet

Vereinfachte Sorgfaltspflicht ist eine bewusste Aufwandsreduktion für qualifizierende Lieferketten mit geringem Risiko. Sie entfernt zwei der vier Sorgfaltsschritte (Artikel 10 und 11). Sie entfernt nicht Informationserhebung, das Sorgfaltspflichtensystem oder die Einreichung.

In der Verordnung

Artikel 13 sagt nicht „Ursprung mit geringem Risiko gleich vereinfacht“. Sie dürfen ihn nur anwenden, wenn Sie festgestellt haben, dass: (1) alle relevanten Grundstücke in Ländern mit geringem Risiko liegen; (2) das Risiko der Umgehung und der Vermischung mit Material unbekannten Ursprungs oder aus Ländern mit Standard- oder hohem Risiko nicht mehr als vernachlässigbar ist; und (3) kein begründetes Anliegen (Artikel 31) die volle Sorgfalt für diese Waren wiedereröffnet hat.

Artikel 12 — ein dokumentiertes Sorgfaltspflichtensystem einrichten, unterhalten und jährlich überprüfen — gilt weiterhin auf jeder Stufe, einschließlich vollständig geringrisikoiger Programme.

Wie ERWAY damit umgeht

ERWAY behandelt ein Paket nur dann als vereinfacht, wenn Länderstufen und Vermischungstests tatsächlich qualifizieren — passend zum Tor in der Risikostufen-Pflichtmatrix auf dieser Website.

  • Risiko & Benchmarking
    Niedriges Risiko (Land)

    Geringes Risiko

    Länder-Benchmarking-Stufe für rund 140 Länder: Geolokalisierung nach Artikel 9 und die DDS gelten weiterhin; Artikel 10 und 11 dürfen nur unter den Bedingungen von Artikel 13 entfallen; Behörden prüfen mindestens 1 % der Marktteilnehmer.

  • Risiko & Benchmarking

    Länder-Benchmarking

    Kommissionsklassifizierung der Erzeugungsländer in geringes, Standard- oder hohes Risiko nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 — sie setzt Sorgfaltstiefe und Prüfquoten fest, nicht ob Sie Grundstücke erheben oder einreichen.

  • Risiko & Benchmarking
    Hohes Risiko (Land)

    Begründetes Anliegen

    Ein gebührend begründeter Anspruch auf Grundlage objektiver, nachprüfbarer Informationen — er öffnet volle Sorgfaltspflicht für betroffene Waren wieder und kann die Vereinfachung nach Artikel 13 beenden.

  • Risiko & Benchmarking

    Sorgfaltspflichtensystem

    Pflicht nach Artikel 12, ein dokumentiertes Sorgfaltspflichtensystem einzurichten, zu unterhalten und jährlich zu überprüfen — erforderlich auf jeder Länderrisikostufe, einschließlich vollständig geringrisikoiger Programme.

  • Risiko & Benchmarking
    Vernachlässigbares Risiko

    Vernachlässigbares Risiko

    Bewertungsergebnis für ein bestimmtes Erzeugnis und eine Lieferkette: Das Risiko der Nichtkonformität ist nicht mehr als vernachlässigbar. Zu unterscheiden von der Länderkennzeichnung „geringes Risiko“.

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