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Einreichung & Durchsetzung
Hohes Risiko (Land)

Nichtkonformität

Auch bekannt als: Article 25

Verstoß gegen EUDR-Pflichten, mit mitgliedstaatlichen Sanktionen, die Bußgelder mit einem Höchstmaß von mindestens 4 % des jährlichen unionsweiten Umsatzes umfassen müssen — plus Einziehung, Ausschluss von der Auftragsvergabe und mögliche Marktverbote.

Was es bedeutet

Nichtkonformität erfasst Inverkehrbringen oder Ausfuhr ohne erforderliche Sorgfalt, Einreichung falscher Informationen oder Versäumnis, Aufzeichnungen zu führen und vorzulegen. Die 4 %-Zahl ist die meistzitierte Sanktion und oft die operativ am wenigsten scharfe.

In der Verordnung

Artikel 25 verlangt wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen. Mitgliedstaaten müssen Bußgelder mit einem Höchstmaß von mindestens 4 % des gesamten jährlichen unionsweiten Umsatzes des Marktteilnehmers oder Händlers vorsehen (ein Mindest-Maximum — Staaten dürfen höher gehen), die jeden erzielten wirtschaftlichen Vorteil überschreiten können. Das Regime sieht auch Einziehung von Erzeugnissen und Erlösen, Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe, vorübergehende Verbote und den Verlust vereinfachter Sorgfaltspflicht vor — mit einer strafrechtlichen Haftungsschicht unter verwandten EU-Vorschriften für die schwersten Fälle.

Die Prüftiefe nach Artikel 16 steigt mit der Länderstufe (1 % / 3 % / 9 % der Marktteilnehmer, plus 9 % des Volumens bei hohem Risiko). Behörden handeln auch bei begründeten Anliegen außerhalb dieser Stichprobe.

Wie ERWAY damit umgeht

Der Sanktionsartikel auf dieser Website erklärt, warum Einziehung und Marktzugang mehr zählen als die Schlagzeilenbuße. Das Produkt existiert, damit die Sorgfaltsspur vor einer Kontrolle verteidigungsfähig ist.

  • Einreichung & Durchsetzung

    Zuständige Behörde

    Die nationale Behörde, die Marktteilnehmer prüft, vorläufige Maßnahmen anordnen und Sanktionen nach Artikel 25 verhängen kann — mit Mindestprüfquoten von 1 % / 3 % / 9 % nach Länderrisikostufe.

  • Risiko & Benchmarking
    Hohes Risiko (Land)

    Begründetes Anliegen

    Ein gebührend begründeter Anspruch auf Grundlage objektiver, nachprüfbarer Informationen — er öffnet volle Sorgfaltspflicht für betroffene Waren wieder und kann die Vereinfachung nach Artikel 13 beenden.

  • Risiko & Benchmarking
    Hohes Risiko (Land)

    Hohes Risiko

    Länder-Benchmarking-Stufe nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093: heute vier Länder, volle Sorgfalt und die höchsten Mindestprüfquoten der Behörden (9 % der Marktteilnehmer und 9 % des Volumens).

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