Sorgfaltspflichtensystem
Auch bekannt als: Article 12
Pflicht nach Artikel 12, ein dokumentiertes Sorgfaltspflichtensystem einzurichten, zu unterhalten und jährlich zu überprüfen — erforderlich auf jeder Länderrisikostufe, einschließlich vollständig geringrisikoiger Programme.
Was es bedeutet
Das Sorgfaltspflichtensystem sind die schriftlichen Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, die Ihre Grundstücksdaten, Bewertungen und Einreichungen erzeugen. Es ist die Pflicht, die geringrisikoige Programme am ehesten übersehen, wenn sie „vereinfacht“ als „informell“ lesen.
In der Verordnung
Artikel 12 gilt bei geringem, Standard- und hohem Risiko gleichermaßen. Vereinfachte Sorgfaltspflicht (Artikel 13) schaltet unter Bedingungen Artikel 10 und 11 ab; sie schaltet Artikel 12 nicht ab. Marktteilnehmer müssen weiterhin zeigen können, wie das System funktioniert, und es mindestens jährlich überprüfen.
Wie ERWAY damit umgeht
Die Risikostufen-Pflichtmatrix auf dieser Website nennt Artikel 12 die Zeile, die die meisten Zusammenfassungen auslassen. Prozesspakete und aufbewahrte Nachweise in ERWAY sollen dieses System unter einer Kontrolle sichtbar machen.
Verwandte Begriffe
- Risiko & Benchmarking
Vereinfachte Sorgfaltspflicht
Pfad nach Artikel 13, der Risikobewertung und -minderung abschaltet, wenn jedes Grundstück geringes Risiko hat und Vermischungs-/Umgehungsrisiken vernachlässigbar sind — er schaltet nie Geolokalisierung, die DDS oder Artikel 12 ab.
- Risiko & BenchmarkingNiedriges Risiko (Land)
Geringes Risiko
Länder-Benchmarking-Stufe für rund 140 Länder: Geolokalisierung nach Artikel 9 und die DDS gelten weiterhin; Artikel 10 und 11 dürfen nur unter den Bedingungen von Artikel 13 entfallen; Behörden prüfen mindestens 1 % der Marktteilnehmer.
- Einreichung & Durchsetzung
Sorgfaltserklärung
Die Einreichung, mit der der erstmals in Verkehr bringende Marktteilnehmer förmlich erklärt, dass die Sorgfalt ausgeübt wurde und das Risiko vernachlässigbar ist — erforderlich auf jeder Länderrisikostufe.
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