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Geolokationsdaten

Geolokalisierung

Breiten- und Längengrad jedes Grundstücks, auf dem der relevante Rohstoff erzeugt wurde (Artikel 9(1)(d)), als Punkt oder Polygon nach Artikel 2(28).

Was es bedeutet

Geolokalisierung sind die Koordinaten, die die Erzeugung verorten — nicht das Lager, das versendet. Ohne gültige Geolokalisierung kann eine Erklärung wahrheitsgemäß nicht behaupten, die Waren seien für diese Produktionseinheit entwaldungsfrei.

In der Verordnung

Artikel 9(1)(d) verlangt von Marktteilnehmern, die Geolokalisierung aller Grundstücke zu erheben, auf denen der relevante Rohstoff erzeugt wurde, mit Datum oder Zeitraum der Erzeugung. Artikel 2(28) definiert, was „Geolokalisierung“ bedeutet (Punkt vs. Polygon). Die Pflicht gilt auf jeder Länderrisikostufe.

Wie ERWAY damit umgeht

Validierungstore prüfen GeoJSON-Struktur, Windungs- und Größenregeln, bevor ein Paket einreichungsfertig ist — die Fehlermodi, die die Geolokalisierungsartikel auf dieser Website beschreiben.

  • Geolokationsdaten

    Grundstück

    Land innerhalb eines einzelnen Grundstücks im Sinne des Immobilienrechts, homogen genug, dass Entwaldungsrisiko als eine Einheit bewertet werden kann — nicht ein willkürlicher Hofname, der ungleiche Flächen vermischt.

  • Geolokationsdaten

    Punkt vs. Polygon

    Artikel 2(28): Ein Punkt ist ein Breiten-/Längengrad mit mindestens sechs Dezimalstellen; Grundstücke über vier Hektar (nicht Rinder) brauchen ein Polygon, das den Umfang beschreibt.

  • Geolokationsdaten

    Vier-Hektar-Regel

    Nach Artikel 2(28) brauchen Grundstücke über vier Hektar, die für einen relevanten Rohstoff außer Rindern genutzt werden, ein Polygon; bei oder unter vier Hektar kann ein einzelner Punkt (sechs Dezimalstellen) ausreichen.

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