Händler
Stellt ein relevantes Erzeugnis bereit, ohne es erstmals in Verkehr zu bringen — bewahrt die Referenznummer; Nicht-KMU-Händler müssen sich im Informationssystem registrieren.
Was es bedeutet
Ein Händler stellt ein relevantes Erzeugnis im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereit, ohne der Marktteilnehmer zu sein, der es erstmals in Verkehr gebracht hat. Wie nachgelagerte Marktteilnehmer tragen Händler die vorgelagerte Referenz, statt erneut einzureichen.
In der Verordnung
Händler erheben und bewahren Sorgfaltsinformationen einschließlich Referenznummern und stellen sie zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung. Händler, die keine KMU sind, müssen sich im Informationssystem registrieren. Sie bleiben zusammen mit Marktteilnehmern im Sanktionsrahmen von Artikel 25.
Wie ERWAY damit umgeht
Händlerkonten in ERWAY fokussieren auf Aufbewahrung und teilbare Nachweise ohne einen DDS-Einreichungs-Workflow, den nur der erstmals in Verkehr bringende Marktteilnehmer braucht.
Verwandte Begriffe
- Rollen & Pflichten
Marktteilnehmer
Die Person, die ein relevantes Erzeugnis erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder ausführt — und die Sorgfaltserklärung für dieses Inverkehrbringen einreicht.
- Rollen & Pflichten
Nachgelagerter Marktteilnehmer
Bringt ein bereits von vorgelagerter Sorgfalt erfasstes Erzeugnis in Verkehr — bewahrt die Referenznummer, registriert sich, wenn kein KMU, und muss handeln, wenn ein begründetes Anliegen bekannt wird.
- Rollen & Pflichten
KMU
EU-Größenklasse, die Anwendungsdaten ändert — mit einer Holz-Falle: Kleinst- und kleine Marktteilnehmer, die bereits unter der alten EUTR standen, folgen Dezember 2026, nicht dem späteren KMU-Datum.
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