Vernachlässigbares Risiko
Bewertungsergebnis für ein bestimmtes Erzeugnis und eine Lieferkette: Das Risiko der Nichtkonformität ist nicht mehr als vernachlässigbar. Zu unterscheiden von der Länderkennzeichnung „geringes Risiko“.
Was es bedeutet
Vernachlässigbares Risiko ist eine Schlussfolgerung, die Sie nach der Risikobewertung (Artikel 10) zu bestimmten Waren ziehen — nicht die Länderebene der Kommission. Ein Land mit geringem Risiko und ein vernachlässigbarer Risikobefund beantworten unterschiedliche Fragen.
In der Verordnung
Ist das Risiko mehr als vernachlässigbar, verlangt Artikel 11 Minderung vor dem Inverkehrbringen oder der Ausfuhr. Einzureichen, während bekanntes nicht vernachlässigbares Risiko unbearbeitet bleibt, ist Nichtkonformität. Die Vereinfachung nach Artikel 13 hängt auch davon ab, dass Vermischungs- und Umgehungsrisiken nicht mehr als vernachlässigbar sind.
Wie ERWAY damit umgeht
ERWAY hält Länderstufen-Badges getrennt von Grundstücks- und Lieferantenbewertungsergebnissen, damit ein Ursprung mit geringem Risiko nie mit einem freigegebenen Grundstück verwechselt wird.
Verwandte Begriffe
- Risiko & Benchmarking
Risikobewertung
Bewertung nach Artikel 10, ob relevante Erzeugnisse mehr als ein vernachlässigbares Risiko der Nichtkonformität aufweisen — erforderlich bei Standard- und hohem Risiko; oft nur unter Artikel 13 entbehrlich.
- Risiko & BenchmarkingGemindert
Minderung
Maßnahmen nach Artikel 11, die das Risiko vor dem Warenfluss auf vernachlässigbar bringen müssen — es gibt keine Residualrisiko-Kategorie, in der ein mehr als vernachlässigbarer Befund geparkt werden könnte.
- Risiko & BenchmarkingNiedriges Risiko (Land)
Geringes Risiko
Länder-Benchmarking-Stufe für rund 140 Länder: Geolokalisierung nach Artikel 9 und die DDS gelten weiterhin; Artikel 10 und 11 dürfen nur unter den Bedingungen von Artikel 13 entfallen; Behörden prüfen mindestens 1 % der Marktteilnehmer.
- Risiko & Benchmarking
Vereinfachte Sorgfaltspflicht
Pfad nach Artikel 13, der Risikobewertung und -minderung abschaltet, wenn jedes Grundstück geringes Risiko hat und Vermischungs-/Umgehungsrisiken vernachlässigbar sind — er schaltet nie Geolokalisierung, die DDS oder Artikel 12 ab.
Weiterlesen
Risk & benchmarkingRisikobewertung und Minderung: eine Nachweisakte bauen, die standhält
Was die EUDR-Risikobewertung abdecken muss, was „vernachlässigbares Risiko“ und „begründetes Anliegen“ in der Praxis bedeuten, und wie Minderung so dokumentiert wird, dass sie eine Kontrolle der zuständigen Behörde übersteht.
5 Min. Lesezeit
Risk & benchmarkingEUDR-Länderrisikoklassifizierung: welche Pflichten sich ändern, Stufe für Stufe
Ein vollständiger stufenweiser Vergleich der EUDR-Pflichten: Informationserhebung, Sorgfaltssysteme, Risikobewertung, Minderung, Vermischungsregeln, begründete Anliegen und Kontrollquoten der Behörden.
6 Min. Lesezeit
