Legalität
Auch bekannt als: Legal erzeugt
Eine von drei verpflichtenden Erzeugnisbedingungen: Der relevante Rohstoff muss im Einklang mit der einschlägigen Rechtsvorschrift des Erzeugungslandes erzeugt worden sein — entwaldungsfrei allein reicht nicht.
Was es bedeutet
Legalität ist die am häufigsten unterschätzte Bedingung. Ein Grundstück kann gegen den Stichtag vollständig entwaldungsfrei sein und dennoch an der EUDR scheitern, weil die Erzeugung Land-, Arbeits-, Steuer- oder anderes einschlägiges Recht im Erzeugungsland verletzt hat.
In der Verordnung
Relevante Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei, legal erzeugt und von einer Sorgfaltserklärung erfasst sind. Die Informationserhebung nach Artikel 9 umfasst Nachweise für den Entwaldungsfreiheits- und den Legalitätsarm.
Wie ERWAY damit umgeht
Praxisleitfäden auf dieser Website behandeln Legalität als eigene Nachweisspur neben satellitengestützten Entwaldungsprüfungen — Fragebögen und Lieferantenpakete sind dort, wo ein Großteil dieser Spur erhoben wird.
Verwandte Begriffe
- Verordnung & Anwendungsbereich
Entwaldung
Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Nutzung nach dem Stichtag — eine von drei Bedingungen, die ein Erzeugnis erfüllen muss (neben Legalität und einer Sorgfaltserklärung).
- Einreichung & Durchsetzung
Sorgfaltserklärung
Die Einreichung, mit der der erstmals in Verkehr bringende Marktteilnehmer förmlich erklärt, dass die Sorgfalt ausgeübt wurde und das Risiko vernachlässigbar ist — erforderlich auf jeder Länderrisikostufe.
- Risiko & Benchmarking
Risikobewertung
Bewertung nach Artikel 10, ob relevante Erzeugnisse mehr als ein vernachlässigbares Risiko der Nichtkonformität aufweisen — erforderlich bei Standard- und hohem Risiko; oft nur unter Artikel 13 entbehrlich.
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