Grundstücks-Risikoprüfung
ERWAYs Bezeichnung für die satellitengestützte Prüfung eines Grundstücks gegen den Stichtag und seine Geolokalisierung — ein Input in die Bewertung nach Artikel 10, kein Ersatz für die rechtliche Pflicht des Marktteilnehmers.
Was es bedeutet
Grundstücks-Risikoprüfung ist Plattformvokabular für Geometrie hinein, datierter Landnutzungsnachweis heraus. So verpackt ERWAY die geospatiale Hälfte von „Ist dieses Grundstück gegen den 31. Dezember 2020 entwaldungsfrei?“
In der Verordnung
Marktteilnehmer müssen bewerten, ob Erzeugnisse entwaldungsfrei sind. Grundstücksbezogene geospatiale Nachweise sind der übliche Weg, diese Bewertung für landbezogene Rohstoffe nach den Artikeln 9 und 10 zu stützen. Die Verordnung benennt kein Produkt „Grundstücks-Risikoprüfung“ — die rechtlichen Pflichten bleiben Erhebung, Bewertung, Minderung und Einreichung.
Wie ERWAY damit umgeht
Im Produkttour und in den Resource-Hub-Tipps verweist „Plot-Risiko“ auf dieses Modul. Verwandte Lektüre auf dieser Website ist der Praxisleitfaden zu Risikobewertung und -minderung — Geolokalisierungsartikel erklären die Geometrie, die existieren muss, bevor eine Risikoschicht sinnvoll ist.
Verwandte Begriffe
- Geolokationsdaten
Grundstück
Land innerhalb eines einzelnen Grundstücks im Sinne des Immobilienrechts, homogen genug, dass Entwaldungsrisiko als eine Einheit bewertet werden kann — nicht ein willkürlicher Hofname, der ungleiche Flächen vermischt.
- Verordnung & Anwendungsbereich
Entwaldung
Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Nutzung nach dem Stichtag — eine von drei Bedingungen, die ein Erzeugnis erfüllen muss (neben Legalität und einer Sorgfaltserklärung).
- Verordnung & Anwendungsbereich
Stichtag
31. Dezember 2020 — das Datum, nach dem Entwaldung (und nur bei Holz Waldschädigung) relevante Erzeugnisse als nicht entwaldungsfrei disqualifiziert.
- Risiko & Benchmarking
Risikobewertung
Bewertung nach Artikel 10, ob relevante Erzeugnisse mehr als ein vernachlässigbares Risiko der Nichtkonformität aufweisen — erforderlich bei Standard- und hohem Risiko; oft nur unter Artikel 13 entbehrlich.
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